AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vera von Krosigk – Wellenbrecher
Selliusstraße 12, 20255 Hamburg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Vera von Krosigk (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggebende“) über die Erbringung von Beratungs- und Coachingleistungen im Bereich Marketing, Markenentwicklung und Positionierung.
Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggebenden ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigen oder eine Buchung durch die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wird.
Für den //Impuls-Workshop gilt die Buchung mit Eingang der Buchungsbestätigung als verbindlich.
3. Leistungsumfang
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen persönlich und nach bestem Wissen und Gewissen.
Bei Projekten (z. B. Markenentwicklung, Positionierungsarbeit) werden die Leistungen in thematischen Blöcken erbracht, die im individuellen Angebot beschrieben sind. Die Auftragnehmerin übernimmt die Projektleitung und Koordination. Sofern für die Umsetzung externe Dienstleisterinnen und Dienstleister hinzugezogen werden (z. B. für Design, Fotografie oder Web), werden diese direkt durch die Auftraggebenden beauftragt und abgerechnet. Die Auftragnehmerin ist an diesen Verträgen nicht beteiligt und stellt hierfür keine Kosten in Rechnung.
4. Mitwirkungspflichten der Auftraggebenden
Die Auftraggebenden sind verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:
-
zeitnahe Bereitstellung von erforderlichen Informationen, Materialien und Entscheidungen
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Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson
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Rückmeldungen innerhalb einer vereinbarten oder angemessenen Frist
Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung der Auftraggebenden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine können sich entsprechend verschieben.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anforderlich ist.
Für den //Impuls-Workshop gilt der im Angebot genannte Festpreis. Die Zahlung ist vor dem Workshop fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Für individuelle Projekte gilt eine der folgenden Zahlungsvereinbarungen,
wie im Angebot festgelegt:
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Gesamtbetrag bei Projektstart
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Zahlung in bis zu sechs Teilbeträgen gemäß individuell vereinbartem Zahlungsplan
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2B) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2C) zu berechnen.
6. Stornierung und Rücktritt
6.1 //Impuls-Workshop
Bei Stornierung durch die Auftraggebenden gelten folgende Regelungen:
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Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Workshoptermin: kostenfrei
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Stornierung 3 bis 14 Tage vor dem Workshoptermin: 50 % des vereinbarten Honorars
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Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Workshoptermin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Eine Stornierung ist schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Auftragnehmerin.
6.2 Individuelle Projekte
Bei vorzeitiger Beendigung eines laufenden Projekts durch die Auftraggebenden sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgeschlossenen sowie begonnenen thematischen Blöcke zu 100 % zu vergüten. Noch nicht begonnene Blöcke entfallen. Die Auftragnehmerin wird zeitnah eine Abschlussrechnung über die fälligen Leistungen stellen.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei ausbleibendem Zahlungseingang oder grob mangelnder Mitwirkung der Auftraggebenden.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Strategien, Texte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Die Auftragnehmerin räumt den Auftraggebenden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist nicht gestattet, solange die Vergütung nicht vollständig beglichen wurde.
Die Auftragnehmerin behält das Recht, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen, sofern die Auftraggebenden dem nicht ausdrücklich widersprechen.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
9. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Beratungsleistungen. Beratungsergebnisse sind Empfehlungen, deren Umsetzung im Ermessen der Auftraggebenden liegt.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Nettorechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin, die auf der Website einsehbar ist.
11. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Hamburg.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg. Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies nur, wenn diese keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 2026
